Hier finden Sie Informationen zum Thema Wahlen
Kommunalwahl 2025 / Wahllokalverzeichnis / Öffnungszeiten am Wahlwochenende
Die Kommunalwahl findet am Sonntag, 14.09.2025 statt.
Sollte bei der Wahl des Bürgermeisters oder der Landrätin/des Landrates kein Kandidat die absolute Mehrheit erreichen, findet am 28.09.2025 eine Stichwahl statt.
Ihr Wahllokal:
Wahllokalverzeichnis mit Straßenverzeichnis für die Kommunalwahl 2025
Sonderöffnungszeiten des Wahlamtes am Wahlwochenende 12.09.2025 bis 14.09.2025
Das Wahlamt der Gemeinde Kalletal ist am Wahlwochenende wie folgt erreichbar:
- Freitag, 12. September 2025: bis 15.00 Uhr
- Samstag, 13. September 2025: von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr
- Sonntag, 14. September 2025: ab 07.00 Uhr
Rufnummer: 05264 / 644-0
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen können online beantragt werden unter folgendem Link:
Briefwahlantrag Kommunalwahl 2025
Wer am Wahltag verhindert ist oder nicht im Wahllokal wählen möchte, kann Briefwahl beantragen.
Die Briefwahlanträge können persönlich, schriftlich (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per Mail (wahlen@kalletal.de), Fax oder über den QR-Code (auf der Wahlbenachrichtigung) oder online gestellt werden.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Zur persönlichen Antragstellung wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros im Rathaus der Gemeinde Kalletal.
Schriftliche Anträge, Anträge per Fax oder per E-Mail müssen zwingend folgende Angaben enthalten:
- Vor- und Familienname,
- Geburtsdatum,
- Wohnanschrift, ggfs. eine abweichende Versandanschrift.
Für die Entgegennahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erforderlich (die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten).
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bis zum 12.09.2025 (Freitag vor dem Wahltag), 15.00 Uhr, möglich.
Bedenken Sie dabei jedoch, dass bei postalischem Versand der Unterlagen die rechtzeitige Zustellung an Sie nicht mehr sichergestellt werden kann.
Ihre Stimme wird aber nur dann mitgezählt, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen spätestens bis zum 14.09.2025, 16.00 Uhr, an die Gemeindeverwaltung Kalletal in 32689 Kalletal, Rintelner Straße 3, zurückgegeben haben.
Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden nicht mit ausgezählt. Bei postalischer Rücksendung der Briefwahlunterlagen - vor allem auch bei einem Versand aus dem Ausland - wird gebeten, die Dauer des Postweges zu berücksichtigen.
Nur in Ausnahmefällen (bei Nachweis akuter Erkrankung) ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, im Rathaus der Gemeinde Kalletal, Rintelner Straße 3, 32689 Kalletal, möglich.
Der knapp 15-minütige Film „Ich habe die Wahl! Du hast die Wahl!“ erklärt in einfacher Sprache und Schritt für Schritt, wie das Wählen eigentlich funktioniert: Von der Wahlbenachrichtigung, über den Stimmzettel bis zur Briefwahl werden alle wesentlichen Dokumente und Abläufe erklärt sowie der Wahlvorgang im Wahllokal dargestellt.
Der Film kann hier angesehen werden:
Ein Heft zur Kommunalwahl in Leichter Sprache finden Sie hier.
Das Heft von der Landeszentrale für politische Bildung NRW heißt: „Wahlen schnell erklärt! Ihre Stimme zählt.“
Die Bundes-Zentrale für politische Bildung hat ein kurzes Hörbuch in einfacher Sprache erstellt.
Darin wird erklärt, was ist eine Kommune und was sind Kommunal-Wahlen?
Das Hörbuch finden Sie hier.
Informationen zur Kommunalwahl
In Nordrhein-Westfalen finden die Kommunalwahlen am 14. September 2025 statt.
Dann werden
- der Rat der Gemeinde Kalletal,
- der Kreistag,
- die Bürgermeisterin/der Bürgermeister
- die Landrätin/der Landrat
gewählt.
Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind
- Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten,
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde/Stadt bzw. im Kreis) wohnen oder
- sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Eine Stimmabgabe ist nur möglich, wenn die Person im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Bitte beachten Sie insbesondere bei einem Umzug kurz vor der Wahl die folgenden Hinweise:
Infos für den Bürger für die Kommunalwahlen (PDF-Datei)
Zum Wahlrecht meldepflichtbefreiter Unionsbürger beachten Sie bitte die hierzu veröffentlichte Bekanntmachung.
Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen. www.im.nrw/themen/wahlen/wahlen/kommunalwahlen
Informationen zur Kommunalwahl für Menschen mit Sehverlust
Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern unserer Demokratie. Aber wählen dürfen heißt nicht in jedem Fall auch wählen können. Wie geben blinde und hochgradig sehbehinderte Wähler/innen ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen?
Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke ermöglicht es, den Stimmzettel richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wähler/innen ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten. Aber woher wissen sie, welche Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen?
Die Inhalte der Stimmzettel der Kommunalwahl werden über eine Telefonansage vorgelesen und auch im Internet zur Verfügung gestellt. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Anrufende aus Kalletal unter der Rufnummer 0800 000 9671 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.
Organisiert werden Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete mit je einer Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD, als auch der telefonische Ansagedienst von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW). Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Die Wahlhilfen können telefonisch angefordert werden unter der Rufnummer 0231/5575900.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Blinden und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter: www.bsvw.org/kommunalwahl2025/
Bekanntmachungen zur Kommunalwahl
- Bekanntmachung über die Einteilung des Gebietes der Gemeinde Kalletal in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2025
- Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Gemeinde Kalletal am 14.09.2025
- Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Gemeinde Kalletal in der Gemeinde Kalletal am 14.09.2025
- Bekanntmachung der Gemeinde Kalletal über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen zu den Kommunalwahlen in Nord-rhein-Westfalen am 14. September 2025 und einer eventuellen Stichwahl am 28. September 2025
- Wahlbekanntmachung der Gemeinde Kalletal über die Kommunalwahlen am 14. September 2025
- Bekanntmachung der Gemeinde Kalletal über die Unterrichtung der von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger über ihr Wahlrecht bei der Kommunalwahl 2025
Wahlergebnispräsentation am Wahlabend
Wahlergebnisse vergangener Wahlen
Kontakt
Andrea Batzer
Tel.: 05264/644-350
Mario Korte
Tel.: 644-358
Rintelner Straße 3
32689 Kalletal
Mail: wahlen@kalletal.de
Fax: 05264 / 644 - 100