Sepa-Lastschriftmandat

Bei wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen (z. B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Kita-Beiträge) besteht die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Wir buchen dann zu den Fälligkeitsterminen unsere Forderung von Ihrem Konto ab.

Hinweis:

Zahlungspflichtige/r

Der oder die Zahlungspflichtige/r sind bei OGS und Musikschule die Eltern des Kindes.

Der oder die Zahlungspflichtige/r ist der Grundstückseigentümer/in.

Kontoinhaber (falls abweichend)

Kontoinhaber (falls abweichend) ist der oder die, die Gebüren oder Steuern zahlen möchten.

Formular

SEPA-Lastschriftmandat



Ansprechpartner:

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05264 644-202 05264 644-100