Baumfällgenehmigung
Hinweise (Besonderheiten)
Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Lippe. Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie über den folgenden Link:
Darüber hinaus können in Bebauungsplänen Pflanzgebote festgesetzt sein, so dass gegebenenfalls eine Ersatzpflanzung notwendig wird. Ob Ihr Grundstück in einem Bebauungsplangebiet liegt und ob es entsprechende Festsetzungen für Ihr Grundstück gibt, können Sie im Geoportal des Kreises Lippe unter folgendem Link nachsehen






