Abkochgebot für Asendorf und Heidelbeck

Veröffentlicht am: 25.06.2026

Durch eine Verkeimung im Trinkwasser gilt ab sofort ein Abkochgebot für die folgenden Ortsteile:
Asendorf (einschließlich Hellberg und Herbrechtsdorf) sowie Heidelbeck/Tevenhausen.

Die Verwendungseinschränkung „Abkochgebot“ umfasst:

Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden.
Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach Aufkochen, 10 Minuten abkühlen).
Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet.
Ein verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht/Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.

Häufige Fragestellungen:

•    Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung von Kaffeemaschinen zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf mind. 82°C gewährleistet ist.

•    Für die Herstellung von Kaltgetränken und Eiswürfeln ist während der Dauer der Verwendungseinschränkung abgekochtes Wasser zu verwenden.

•    Zum Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40° C betragen.

•    Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60° C spült und trocknet.